Das Physikum
Im Rahmen der Ausbildung für Ärzt:innen müssen zwei staatliche Ärztliche Prüfungen absolviert werden. Der Erste Abschnitt der Ärztlichen Prüfung, auch „Physikum“ genannt, wird nach zwei Jahren Medizinstudium absolviert. Die rechtliche Grundlage bildet die Approbationsordnung für Ärzt:innen (ÄAppO). Den letzten Abschnitt am Ende des Studiums bildet das Hammerexamen.
Hinweis: An einigen Universitäten, die Modell- und Reformstudiengänge durchführen, wird das Physikum durch andere Prüfungen ersetzt.
Zulassung
Voraussetzung für die Zulassung zur Absolvierung des Physikums ist:
- Medizinstudium von zwei Jahren an einer Universität („Vorklinik“)
- Bescheinigungen über die erfolgreiche Teilnahme aller nach der ÄAppO vorgeschriebenen Unterrichtsveranstaltungen inkl. Wahlfach
- Ausbildung in Erster Hilfe (8 Doppelstunden)
- Krankenpflegedienst von drei Monaten (90 Kalendertage)
- Zudem können Studierende ausgeschlossen werden, wenn sie sich entweder durch ihr Verhalten als unzuverlässig und unwürdig oder aus gesundheitlichen Gründen für die Ausübung des Arztberufs als ungeeignet erweisen.
Die Prüfung
Die Prüfung setzt sich aus einem schriftlichen und mündlich-praktischen Teil zusammen.
Die schriftliche Prüfung wird vom IMPP (Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen) erarbeitet und besteht aus 320 MC-Fragen (multiple choice). Sie wird in zwei aufeinanderfolgenden Tagen geschrieben und dauert insgesamt acht Stunden, d.h. es bleiben dem Prüfling durchschnittlich 90 Sekunden pro Frage. Die Prüfung umfasst folgende Themen:
- Physik und Physiologie (80 Fragen)
- Chemie und Biochemie/Molekularbiologie (80 Fragen)
- Biologie und Anatomie (100 Fragen)
- Medizinische Psychologie und Medizinische Soziologie (60 Fragen)
Die mündlich-praktische Prüfung findet vor einer Kommission mit drei bis vier Hochschuldozent:innen statt und dauert 45-60 Minuten. Geprüft werden die Fächer Anatomie, Biochemie/Molekularbiologie und Physiologie.
Klassischerweise beinhaltet diese Prüfung neben fächerübergreifenden Fragen praktische Aufgaben (z.B. Mikroskopieren, Aufzeigen von anatomischen Strukturen am Körperspender, Anwendung und Erklärung von Modellen und Grafiken usw.). Der Prüfling muss hier beweisen, nicht nur die Grundlagen der o.g. Fächer zu beherrschen, sondern zudem klinische Zusammenhänge erfassen zu können.
Die Bewertung
Der schriftliche Teil gilt als bestanden, wenn entweder mindestens 60% der Fragen richtig beantwortet wurden oder die erreichte Punktzahl nicht mehr als 22% der durchschnittlichen Leistung der Erstprüflinge unterschreitet. Deshalb lag die tatsächliche Bestehensgrenze in den letzten Jahren zwischen 50% und 57 %. Die Note für den mündlich-praktischen Teil wird aus den Teilnoten der drei geprüften Fächer gebildet. Er gilt als bestanden, wenn in allen Teilnoten mindestens die Note „ausreichend“ erreicht wird.
Die Noten aus den schriftlichen und mündlich-praktischen Prüfungen gehen beide zu gleichen Teilen in die Gesamtnote des Physikums ein. Die Physikumsnote macht wiederum ein Drittel der Gesamtnote der Ärztlichen Prüfung aus.
Nach bestandener Prüfung erhalten Studierende eine Ergebnismitteilung und ein Zeugnis über den Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung vom Landesamt für Gesundheit. Von nun an sind sie berechtigt, ihr Medizinstudium im klinischen Abschnitt fortzusetzen.
Bei nicht bestandener Prüfung darf das Physikum bis zu zweimal wiederholt werden. Ist lediglich eines der Teilprüfungen nicht bestanden, muss bzw. darf nur der nicht bestandene Teil - frühestens im darauffolgenden Semester - wiederholt werden.
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